Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

13.08.1996

Geschäftszahl

2Ob2267/96p

Norm

ABGB §472;

ABGB §480;

Rechtssatz

Zur Begründung einer Servitut ist es nicht hinreichend, daß sich durch die Einwirkung der Naturkräfte ohne jedes menschliche Tun oder Unterlassen eine wirtschaftliche und rechtliche Beziehung zwischen den beiden Grundstücken ergibt (vergleiche SZ 21/74).

Entscheidungstexte

TE OGH 1996/08/13 2 Ob 2267/96p

Veröff: SZ 69/180

Rechtssatznummer

RS0105771