OGH
13.08.1996
2Ob2267/96p
ABGB §472;
ABGB §480;
Zur Begründung einer Servitut ist es nicht hinreichend, daß sich durch die Einwirkung der Naturkräfte ohne jedes menschliche Tun oder Unterlassen eine wirtschaftliche und rechtliche Beziehung zwischen den beiden Grundstücken ergibt (vergleiche SZ 21/74).
TE OGH 1996/08/13 2 Ob 2267/96p
Veröff: SZ 69/180
RS0105771