Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.08.1996

Geschäftszahl

4Ob2137/96k

Norm

MSchG §13;

UWG §9 B5;

UWG §9 D1;

Rechtssatz

Bezeichnet sich ein Händler als "Kärcher - Fachhändler", obwohl er nicht Vertragshändler des mit dem Vertrieb von Kärcher-Produkten in Österreich befaßten Unternehmens ist, so liegt ein unberechtigter kennzeichenmäßiger Gebrauch der Wortbildmarke "Kärcher" vor.

Entscheidungstexte

TE OGH 1996/08/12 4 Ob 2137/96k

Rechtssatznummer

RS0106678