OGH
12.08.1996
4Ob2132/96z
UWG §1 C2;
UWG §1 D2d;
Macht ein Zeitungsunternehmen die Veröffentlichung eines Inserates für eine von einem Konkurrenzunternehmen gesponserte Veranstaltung davon abhängig, daß das Logo dieses Mitbewerbers aus dem Inserat entfernt wird, so steht diese Verhaltensweise nicht im Gegensatz zu den Grundsätzen des Leistungswettbewerbs und widerspricht damit auch nicht den guten Sitten im Sinn des Paragraph eins, UWG.
TE OGH 1996/08/12 4 Ob 2132/96z
Veröff: SZ 69/176
RS0106676