Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.08.1996

Geschäftszahl

4Ob2132/96z

Norm

UWG §1 C2;

UWG §1 D2d;

Rechtssatz

Macht ein Zeitungsunternehmen die Veröffentlichung eines Inserates für eine von einem Konkurrenzunternehmen gesponserte Veranstaltung davon abhängig, daß das Logo dieses Mitbewerbers aus dem Inserat entfernt wird, so steht diese Verhaltensweise nicht im Gegensatz zu den Grundsätzen des Leistungswettbewerbs und widerspricht damit auch nicht den guten Sitten im Sinn des Paragraph eins, UWG.

Entscheidungstexte

TE OGH 1996/08/12 4 Ob 2132/96z

Veröff: SZ 69/176

Rechtssatznummer

RS0106676