Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.08.1996

Geschäftszahl

4Ob2131/96b

Norm

UWG §2 D1;

UWG §2 D3;

Rechtssatz

Gegen Paragraph 2, UWG verstößt, wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes zur Irreführung geeignete Angaben (unter anderem) über die Beschaffenheit von Waren macht. Darunter fallen Angaben wie "echt" und "original".

Entscheidungstexte

TE OGH 1996/08/12 4 Ob 2131/96b

Rechtssatznummer

RS0106631