Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

03.07.1996

Geschäftszahl

13Os84/96; 13Os72/05w; 15Os100/05b; 12Os101/07f

Norm

StGB §143 B;

Rechtssatz

Eine Spielzeugpistole - auch wenn sie einer echten Pistole täuschend ähnlich ist - ist keine Waffe im Sinne des Paragraph 143, StGB.

Entscheidungstexte

TE OGH 1996/07/03 13 Os 84/96

TE OGH 2005/10/12 13 Os 72/05w

Auch; Beisatz: Spielzeugpistolen, Attrappen aber auch sogenannte „Soft-Guns" (die sich idR zum Verschießen von Plastikkugeln in einer Stärke von ca 5 mm eignen und je nach Abzugstärke ab einem Alter von 14 bzw 18 Jahren erworben werden können) sind dem funktionalen Waffenbegriff des §143 StGB nicht zu unterstellen. (T1)

TE OGH 2005/12/01 15 Os 100/05b

Vgl auch

TE OGH 2007/09/27 12 Os 101/07f

Auch:

Rechtssatznummer

RS0102720