OGH
RS0104527
25.02.2025
4Ob2067/96s; 4Ob134/24w
UWG §1 C4
UWG §14 B1
Daß ein Unternehmen durch sein Handeln im Wettbewerb Kaufkraft an sich zieht und damit auch branchenfremde Unternehmen mittelbar beeinflußt, weil die Verbraucher regelmäßig außerstande sind, sich alle Wünsche zu erfüllen, läßt noch kein Wettbewerbsverhältnis entstehen.
TE OGH 1996-05-29 4 Ob 2067/96s
TE OGH 2025-02-25 4 Ob 134/24w
vgl
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104527