OGH
29.05.1996
4Ob2062/96f
UWG §1 D1f;
UWG §9a;
Die kostenlose Beförderung von Kaufinteressenten ist keine Zugabe, wenn sie unverbindlich oder unabhängig von einem Kauf erfolgt, wohl aber dann, wenn sie nur für den Fall eines Kaufes gewährt wird (so schon 4 Ob 308/74 = ÖBl 1974, 117 - Taxispesenersatz - zu Paragraph eins, ZugG). Die unabhängig von einem Kauf angekündigte verbilligte oder kostenlose Beförderung kann aber einen psychischen Kaufzwang auslösen, der die Kaufinteressenten in ihrer Entscheidungsfreiheit so stark beeinträchtigt, daß sie meinen, "anstandshalber" etwas kaufen zu müssen.
TE OGH 1996/05/29 4 Ob 2062/96f
RS0104553