Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

29.05.1996

Geschäftszahl

4Ob2062/96f

Norm

UWG §1 D1f;

UWG §9a;

Rechtssatz

Die kostenlose Beförderung von Kaufinteressenten ist keine Zugabe, wenn sie unverbindlich oder unabhängig von einem Kauf erfolgt, wohl aber dann, wenn sie nur für den Fall eines Kaufes gewährt wird (so schon 4 Ob 308/74 = ÖBl 1974, 117 - Taxispesenersatz - zu Paragraph eins, ZugG). Die unabhängig von einem Kauf angekündigte verbilligte oder kostenlose Beförderung kann aber einen psychischen Kaufzwang auslösen, der die Kaufinteressenten in ihrer Entscheidungsfreiheit so stark beeinträchtigt, daß sie meinen, "anstandshalber" etwas kaufen zu müssen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1996/05/29 4 Ob 2062/96f

Rechtssatznummer

RS0104553