Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

29.05.1996

Geschäftszahl

4Ob2062/96f

Norm

UWG §2 D10;

Rechtssatz

Die Bezeichnung "Optik-Land" für ein Unternehmen, das weder über eine große Ausstellungsfläche oder Verkaufsfläche noch über eine breite Angebotspalette verfügt, ist irreführend.

Entscheidungstexte

TE OGH 1996/05/29 4 Ob 2062/96f

Rechtssatznummer

RS0104552