OGH
30.04.1996
4Ob2066/96v
UWG §2 A4
Leistungswettbewerb ist Wettbewerb mit den Mitteln der eigenen Leistung (siehe Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht18 EinldUWG Rz 96); ein solcher Wettbewerb ist auch dann sinnvoll, wenn der Werbeadressat die Verhältnisse kennt und auf Vorteile der angebotenen Leistung nur besonders hingewiesen wird.
TE OGH 1996/04/30 4 Ob 2066/96v
RS0104519