OGH
RS0104517
30.04.1996
4Ob2066/96v; 4Ob80/07d; 4Ob132/10f; 4Ob233/10h; 4Ob118/11y; 4Ob168/15g; 4Ob8/16d
UWG §1 D1c; UWG §2 C2c
Bei der Werbung um Inserate können die Reichweiten von Tageszeitungen unterschiedlichen Charakters, von Tageszeitungen und Wochenzeitungen und auch von "Kaufzeitungen" und Gratiszeitungen miteinander verglichen werden. Ein Vergleich zwischen den Leserzahlen dieser Medien ist in Bezug auf den Anzeigenteil und damit auf die Werbewirksamkeit von Inseraten nicht zur Irreführung geeignet und daher zulässig.
TE OGH 1996-04-30 4 Ob 2066/96v
TE OGH 2007-07-10 4 Ob 80/07d
Auch
TE OGH 2010-08-31 4 Ob 132/10f
Vgl
TE OGH 2011-03-23 4 Ob 233/10h
Vgl; Beisatz: Hier: Verbot an die Beklagte, ihr Medium als „mit Abstand größte Gratis-Tageszeitung Österreichs“ darzustellen, wenn es sich dabei um die einzige in dieser ÖAK-Kategorie erfasste Zeitung handelt. (T1)
TE OGH 2011-08-09 4 Ob 118/11y
Vgl; Beisatz: Die Beurteilung, ob eine bestimmte Werbung mit Reichweitenangaben eine irreführende Geschäftspraktik iSd Paragraph 2, UWG ist, wirft ‑ von krassen Fehlbeurteilungen abgesehen ‑ keine erheblichen Rechtsfragen iSd Paragraphen 502, Absatz eins,, 528 Absatz eins, ZPO auf. (T2); Beisatz: Hier: Werbung mit Druckauflagezahlen. (T3)
TE OGH 2015-11-17 4 Ob 168/15g
TE OGH 2016-01-27 4 Ob 8/16d
Auch
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104517