Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.04.1996

Geschäftszahl

1Ob2085/96s; 8Ob277/00v

Norm

GmbHG §70;

Rechtssatz

Im Konkurs über das Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung bedarf es zum Wirksamwerden der Ausfallshaftung eines Gesellschafters zur Hereinbringung der Stammeinlage nach Paragraph 70, GmbHG keines Versuchs des Masseverwalters, den Geschäftsanteil des säumigen Gesellschafters im Kaduzierungsverfahren zu verwerten, wohl aber des vom Masseverwalter zu führenden Nachweises, daß die nicht eingezahlte Stammeinlage beim zahlungspflichtigen Gesellschafter nicht eingebracht werden kann.

Entscheidungstexte

TE OGH 1996/04/23 1 Ob 2085/96s

Veröff: SZ 69/96

TE OGH 2000/12/21 8 Ob 277/00v

Veröff: SZ 73/210

Rechtssatznummer

RS0103846