OGH
23.04.1996
1Ob2085/96s; 8Ob277/00v
GmbHG §70;
Im Konkurs über das Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung bedarf es zum Wirksamwerden der Ausfallshaftung eines Gesellschafters zur Hereinbringung der Stammeinlage nach Paragraph 70, GmbHG keines Versuchs des Masseverwalters, den Geschäftsanteil des säumigen Gesellschafters im Kaduzierungsverfahren zu verwerten, wohl aber des vom Masseverwalter zu führenden Nachweises, daß die nicht eingezahlte Stammeinlage beim zahlungspflichtigen Gesellschafter nicht eingebracht werden kann.
TE OGH 1996/04/23 1 Ob 2085/96s
Veröff: SZ 69/96
TE OGH 2000/12/21 8 Ob 277/00v
Veröff: SZ 73/210
RS0103846