Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

16.01.1996

Geschäftszahl

4Ob2/96 (4Ob3/96)

Norm

UWG §7 B;

Rechtssatz

Das Verbot, etwas zu behaupten, schließt das Verbot, die Informationsschrift, in der die beanstandeten Behauptungen enthalten sind, zu verteilen (und damit die Behauptungen zu verbreiten), nicht in sich.

Entscheidungstexte

TE OGH 1996/01/16 4 Ob 2/96

Rechtssatznummer

RS0102650