OGH
16.01.1996
4Ob2/96 (4Ob3/96)
UWG §7 B;
Das Verbot, etwas zu behaupten, schließt das Verbot, die Informationsschrift, in der die beanstandeten Behauptungen enthalten sind, zu verteilen (und damit die Behauptungen zu verbreiten), nicht in sich.
TE OGH 1996/01/16 4 Ob 2/96
RS0102650