Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

19.12.1995

Geschäftszahl

10Ob514/95; 6Ob519/96

Norm

EO §308 A;

ABGB §456;

GmbHG §11;

GmbHG §26;

GmbHG §64;

HGB §15 Abs1;

Rechtssatz

Da der gutgläubige Erwerb eines exekutiven Pfandrechtes nicht möglich ist, kann ein Gesellschaftsgläubiger nicht im Vertrauen auf die Noch-Richtigkeit der Eintragung im Firmenbuch die vermeintlich ausständige, in Wahrheit aber voll aufgebrachte Stammeinlage pfänden und daher vom betreffenden Gesellschafter nicht ein zweites Mal die Zahlung der bereits geleisteten Stammeinlage verlangen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1995/12/19 10 Ob 514/95

TE OGH 1996/05/08 6 Ob 519/96

Rechtssatznummer

RS0087648