OGH
RS0079233
05.12.1995
4Ob82/95; 17Ob7/11w
MSchG §13; UWG §9 Abs3 B5; UWG §9 Abs3 D1; UWG §9 Abs3 F3
Die Bezeichnung eines Souvenirartikels (hier: Pferd aus der Spanischen Reitschule in der Position der Levade) mit der Aufschrift "Spanische Reitschule Wien" ist kein Eingriff in die unter anderem für kunstgewerbliche Gegenstände aus Glas, Porzellan und Steingut registrierte Wortmarke "Spanische Reitschule". Ein solcher Gebrauch der Bezeichnung ist nicht kennzeichenmäßig.
TE OGH 1995-12-05 4 Ob 82/95
TE OGH 2011-03-23 17 Ob 7/11w
Gegenteilig; Bem: Siehe RS0126743. (T1)