Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0087676

Entscheidungsdatum

20.12.2023

Geschäftszahl

1Ob49/95 (1Ob54/95); 1Ob50/95; 1Ob1/96; 1Ob8/96; 1Ob2406/96x; 1Ob303/97h; 1Ob140/98i; 1Ob56/98m; 1Ob306/98a; 1Ob92/99g; 1Ob33/99f; 1Ob117/99h; 1Ob8/03p; 1Ob38/04a; 1Ob18/06p; 1Ob176/08a; 1Ob121/09i; 1Ob15/11d; 6Ob243/11w; 1Ob29/14t; 1Ob114/23f; 1Ob124/23a; 1Ob158/23a

Norm

AHG §9 Abs5

ZPO §230 Abs3

Rechtssatz

Bei der gemäß Paragraph 9, Absatz 5, AHG erforderlichen Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtswegs gegen ein Organ kommt es nicht darauf an, ob die Klage ausdrücklich auf das AHG oder ausdrücklich nicht darauf gestützt wird. Für die prozessualen Konsequenzen der Bejahung des in Paragraph 9, Absatz 5, AHG geregelten absoluten Prozesshindernisses ist es auch unmaßgeblich, ob es sich bereits aus der Klageerzählung ergibt oder erst im Laufe des Verfahrens offenkundig wird (Abgehen von SZ 63/25).

Entscheidungstexte

TE OGH 1995-11-22 1 Ob 49/95

Veröff: SZ 68/220

TE OGH 1996-01-30 1 Ob 50/95

Auch

TE OGH 1996-02-27 1 Ob 1/96

Auch; Beisatz: Eine Rechtswegunzulässigkeit lässt sich nicht dadurch vermeiden, dass der Kläger einen auf dem allgemeinen bürgerlichen Recht beruhenden Anspruchsgrund vorzuschieben versucht. (T1) Veröff: SZ 69/49

TE OGH 1996-01-30 1 Ob 8/96

nur: Für die prozessualen Konsequenzen der Bejahung des in Paragraph 9, Absatz 5, AHG geregelten absoluten Prozesshindernisses ist es auch unmaßgeblich, ob es sich bereits aus der Klageerzählung ergibt oder erst im Laufe des Verfahrens offenkundig wird. (T2)

TE OGH 1997-06-24 1 Ob 2406/96x

TE OGH 1997-10-14 1 Ob 303/97h

Beisatz: Diese Grundsätze haben auch im Sicherungsverfahren zu gelten: Ein mangels Rechtswegszulässigkeit nicht bestehender Anspruch ist der Sicherung durch eine Provisorialentscheidung entrückt. (T3)

TE OGH 1998-05-19 1 Ob 140/98i

Auch; Beisatz: Gegen ein Organ aus dessen hoheitlichem Handeln gerichtete Klagen sind zurück- und deren Begehren in keinem Fall abzuweisen. (T4)

TE OGH 1998-06-09 1 Ob 56/98m

Auch; Beisatz: Gegen das Organ aus dessen hoheitlichem Handeln gerichtete Klagen sind in jedem Fall zurückzuweisen. (T5) Veröff: SZ 71/99

TE OGH 1999-01-19 1 Ob 306/98a

nur: Bei der gemäß Paragraph 9, Absatz 5, AHG erforderlichen Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtswegs gegen ein Organ kommt es nicht darauf an, ob die Klage ausdrücklich auf das AHG oder ausdrücklich nicht darauf gestützt wird. (T6); Veröff: SZ 72/5

TE OGH 1999-04-27 1 Ob 92/99g

Beis wie T4

TE OGH 1999-08-27 1 Ob 33/99f

nur T6; Veröff: SZ 72/130

TE OGH 1999-10-27 1 Ob 117/99h

Beis wie T5; Beisatz: Zur Sicherung solcher Begehren ist auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nicht zulässig. (T7)

TE OGH 2003-01-28 1 Ob 8/03p

Auch; Beisatz: Eine Einschränkung dahin, dass gerade das Kraftfahrzeug selbst nicht Schutzobjekt einer Überprüfung gemäß Paragraph 57 a, KFG sein sollte, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen und erschiene auch nicht sachgerecht. (T8); Veröff: SZ 2003/9

TE OGH 2004-04-16 1 Ob 38/04a

Vgl; Beis wie T7; Veröff: SZ 2004/54

TE OGH 2006-04-04 1 Ob 18/06p

Auch; Beis wie T3; Beisatz: Die Unzulässigkeit des Rechtswegs ist als Mangel einer absoluten Prozessvoraussetzung gemäß Paragraph 230, Absatz 3, ZPO in jeder Lage des Verfahrens bis zur Rechtskraft einer Sachentscheidung von Amts wegen wahrzunehmen. (T9)

TE OGH 2009-02-26 1 Ob 176/08a

Vgl auch; Beisatz: Der Nichtigkeitsgrund der Unzulässigkeit des Rechtswegs gemäß Paragraph 9, Absatz 5, AHG kann vom Revisionsgericht aber nur aus Anlass eines zulässigen Rechtsmittels aufgegriffen werden, soweit dem keine gegenteilige bindende berufungsgerichtliche Entscheidung entgegensteht. (T10); Veröff: SZ 2009/30

TE OGH 2010-07-06 1 Ob 121/09i

Beis wie T1

TE OGH 2011-03-31 1 Ob 15/11d

nur T6; Beis wie T9

Veröff: SZ 2011/43

TE OGH 2012-06-22 6 Ob 243/11w

Vgl; Beisatz: Dieses Prozesshindernis ist in jeder Lage des Verfahrens bis zur Rechtskraft einer Sachentscheidung von Amts wegen wahrzunehmen, soweit dieser Prüfung keine bindende gerichtliche Entscheidung iSd Paragraph 42, Absatz 3, JN entgegensteht. (T11)

TE OGH 2014-03-27 1 Ob 29/14t

Auch; nur T6; Veröff: SZ 2014/32

TE OGH 2023-07-13 1 Ob 114/23f

Beisatz wie T1

Beisatz: Hier: zu behaupteten Schutzpflichten aus dem zwischen dem Beklagten und der Universität abgeschlossenen Dienstvertrag. (T12)

Anmerkung, Vgl dazu RS0134436.

TE OGH 2023-12-20 1 Ob 124/23a

Beisatz: Maßgeblich ist aber auch hier, aus welchem (tatsächlichen) Grund das Organ (nach dem Vorbringen) in Anspruch genommen wird. (T13)

TE OGH 2023-11-16 1 Ob 158/23a

nur T6

Beisatz: Hier: Zu den Voraussetzungen der Haftung eines Rauchfangkehrers. (T14)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087676