OGH
21.11.1995
4Ob83/95
UWG §14 B3;
Betrifft die Werbemaßnahme des Beklagten nicht nur einen Mitbewerber, sondern beeinflußt der Beklagte durch das mit Täuschungen bewirkte Herausstellen seiner Leistungsstärke den Wettbewerb der gesamten Branche, so kommt dem klagenden Schutzverband dieser Branche Aktivlegitimation zu.
TE OGH 1995/11/21 4 Ob 83/95
RS0090657