OGH
21.11.1995
4Ob83/95
UWG §14 B3;
Gehören einem klagenden Schutzverband nur Unternehmer einer bestimmten Branche als Mitglieder an, so ist er schon nach der Zusammensetzung seiner Mitglieder dazu bestimmt und geeignet, die wirtschaftlichen Interessen der von ihm vertretenen Unternehmer zu fördern.
TE OGH 1995/11/21 4 Ob 83/95
RS0090656