Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

21.11.1995

Geschäftszahl

4Ob83/95

Norm

UWG §14 B3;

Rechtssatz

Gehören einem klagenden Schutzverband nur Unternehmer einer bestimmten Branche als Mitglieder an, so ist er schon nach der Zusammensetzung seiner Mitglieder dazu bestimmt und geeignet, die wirtschaftlichen Interessen der von ihm vertretenen Unternehmer zu fördern.

Entscheidungstexte

TE OGH 1995/11/21 4 Ob 83/95

Rechtssatznummer

RS0090656