Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

16.11.1995

Geschäftszahl

8Ob30/95

Norm

KO in der Fassung IRÄG 1994 §25 Abs1;

Rechtssatz

Bei den Ansprüchen aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelt es sich grundsätzlich um solche, bei denen die Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine maßgebliche Bedingung für ihr Entstehen ist, wie zum Beispiel die Abfertigung, Urlaubsabfindung und Urlaubsentschädigung.

Entscheidungstexte

TE OGH 1995/11/16 8 Ob 30/95

Rechtssatznummer

RS0081638