Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

28.09.1995

Geschäftszahl

2Ob565/95

Norm

EO §7 Abs3 Ea;

Rechtssatz

Jedenfalls dann, wenn der Antrag auf Exekutionsbewilligung auch beim Exekutionsgericht gestellt werden kann, ist vom Verpflichteten ein schützenswertes Interesse an der Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung nicht abzusprechen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1995/09/28 2 Ob 565/95

Rechtssatznummer

RS0062108