Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

19.09.1995

Geschäftszahl

4Ob71/95

Norm

UWG §7 C;

Rechtssatz

Die Behauptung, ein Mitbewerber verliere Leser, ist geeignet, dessen Betrieb zu schädigen (Paragraph 7, Absatz eins, UWG), beeinträchtigt doch eine solche Behauptung seinen Ruf; sie kann nämlich Leser, noch mehr aber Inserenten dazu veranlassen, sich von den Zeitungen dieses Mitbewerbers abzuwenden.

Entscheidungstexte

TE OGH 1995/09/19 4 Ob 71/95

Rechtssatznummer

RS0088938