OGH
19.09.1995
4Ob71/95
UWG §7 C;
Die Behauptung, ein Mitbewerber verliere Leser, ist geeignet, dessen Betrieb zu schädigen (Paragraph 7, Absatz eins, UWG), beeinträchtigt doch eine solche Behauptung seinen Ruf; sie kann nämlich Leser, noch mehr aber Inserenten dazu veranlassen, sich von den Zeitungen dieses Mitbewerbers abzuwenden.
TE OGH 1995/09/19 4 Ob 71/95
RS0088938