OGH
RS0088261
18.09.1995
4Ob67/95; 4Ob2008/96i; 4Ob2250/96b; 4Ob314/97y; 4Ob161/06i; 4Ob225/07b; 4Ob127/08t; 4Ob10/09p; 4Ob181/12i; 4Ob14/15k; 4Ob171/19d
UWG §1 C5a; UWG §14 C
Bei einer Handlung wettbewerblichen Charakters ist die Wettbewerbsabsicht zu vermuten. Das trifft vor allem auf solche Handlungen zu, die ein Unternehmer zur Förderung eigenen Wettbewerbes begeht.
TE OGH 1995-09-18 4 Ob 67/95
TE OGH 1996-03-26 4 Ob 2008/96i
TE OGH 1996-09-17 4 Ob 2250/96b
Auch; Beisatz: Ist eine Behauptung objektiv geeignet, den eigenen Wettbewerb zu Lasten eines Mitbewerbers zu fördern, dann spricht die Vermutung von vornherein für die Wettbewerbsabsicht. (T1)
TE OGH 1997-12-19 4 Ob 314/97y
Auch; nur: Bei einer Handlung wettbewerblichen Charakters ist die Wettbewerbsabsicht zu vermuten. (T2)
TE OGH 2006-09-28 4 Ob 161/06i
Vgl aber; Beisatz: Diese Vermutung kann aber nicht mehr eingreifen, wenn die mögliche Auswirkung auf den Wettbewerb - wie hier - nur mittelbare Folge der versuchten Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs ist, der nicht von vornherein als völlig unbegründet abgetan werden kann. (T3)
Beisatz: Hier: Verweigerung der Herausgabe von Wartungsunterlagen eines geleasten Luftfahrzeuges durch die frühere Halterin unter Berufung auf ein zivilrechtliches Zurückbehaltungsrecht wegen eines auf das Flugzeug gemachten Aufwands. (T4)
TE OGH 2008-03-11 4 Ob 225/07b
Vgl aber für die Rechtslage nach der UWG-Novelle 2007; Beisatz: Auf das Vorliegen von Wettbewerbsabsicht kommt es nach neuem Recht nicht an. (T5)
Veröff: SZ 2008/32
TE OGH 2008-09-23 4 Ob 127/08t
Auch; Beis wie T5; Beisatz: Hier: Noch zur Rechtslage vor der UWG-Novelle 2007. (T6)
Veröff: SZ 2008/132
TE OGH 2009-04-21 4 Ob 10/09p
Vgl; Beisatz: Zur Rechtslage nach der UWG-Novelle 2007. (T7)
Beisatz: Paragraph 7, UWG erfasst weiterhin nur Handlungen zu Zwecken des Wettbewerbs. Die mit dieser Formulierung umschriebene Wettbewerbsabsicht ist bei abfälligen Äußerungen eines im Wettbewerb stehenden Unternehmens grundsätzlich zu vermuten. (T8)
TE OGH 2013-03-19 4 Ob 181/12i
Vgl auch; Beis wie T8
TE OGH 2015-02-17 4 Ob 14/15k
Beis wie T8
TE OGH 2019-12-19 4 Ob 171/19d
Beis wie T8; Beisatz: Hier: Die Einschätzung, dass der Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln, der in Vorträgen behauptet, Apotheken würden Gift verkaufen und dadurch Menschen töten, in Wettbewerbsabsicht handelt, ist nicht korrekturbedürftig. (T9)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0088261