OGH
11.07.1995
4Ob1053/95; 4Ob43/97w
ZPO §502 Z4 HIII3;
UWG §1 D3a;
Ob die vorhandenen Unterschiede (hier: zwischen Beschriftungsystemen) ausreichen, die Gefahr von Verwechslungen hintanzuhalten, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher keine erhebliche Rechtsfrage.
TE OGH 1995/07/11 4 Ob 1053/95
TE OGH 1997/02/11 4 Ob 43/97w
RS0074967