Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

21.06.1995

Geschäftszahl

13Os189/94

Norm

StGB §320;

Rechtssatz

Aus der gesetzlichen Bezeichnung "Neutralitätsgefährdung" ergibt sich, daß es sich beim Tatbestand des Paragraph 320, Absatz eins, StGB um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt, bei welchem der Deliktstypus nicht darauf abstellt, ob die Handlung im Einzelfall überhaupt eine Beeinträchtigung des geschützten Rechtsgutes der Neutralität der Republik Österreich befürchten läßt.

Entscheidungstexte

TE OGH 1995/06/21 13 Os 189/94

Rechtssatznummer

RS0109464