OGH
21.06.1995
13Os189/94
StGB §320;
Aus der gesetzlichen Bezeichnung "Neutralitätsgefährdung" ergibt sich, daß es sich beim Tatbestand des Paragraph 320, Absatz eins, StGB um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt, bei welchem der Deliktstypus nicht darauf abstellt, ob die Handlung im Einzelfall überhaupt eine Beeinträchtigung des geschützten Rechtsgutes der Neutralität der Republik Österreich befürchten läßt.
TE OGH 1995/06/21 13 Os 189/94
RS0109464