Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.04.1995

Geschäftszahl

4Ob3/95

Norm

UWG §9 D1;

Rechtssatz

Werbung für ein ausländisches Unternehmen in einer im Ausland erscheinenden Fach-Zeitschrift, die auch im Inland Verbreitung findet, wird vom inländischen Verkehr - insbesondere inländischen Fachkreisen in der Regel - mangels entgegenstehender ausdrücklicher oder schlüssiger Hinweise - dahin verstanden, daß sie nur an die Verkehrskreise jenes Landes gerichtet ist, in dem das betreffende Medium erscheint und auch das werbende Unternehmen etabliert und bekannt geworden ist; in einer solchen Werbung wird daher kein Gebrauch des Kennzeichens im gesamten (übrigen) Verbreitungsgebiet dieser Zeitschriften gesehen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1995/04/25 4 Ob 3/95

Rechtssatznummer

RS0079335