Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.04.1995

Geschäftszahl

4Ob3/95

Norm

UWG §9 C4b;

UWG §9 F3;

Rechtssatz

Der Lizenznehmer oder derjenige, der das Markenrecht zwar erworben hat, aber noch nicht im Register eingetragen ist, kann vor Gericht gegen Dritte einschreiten. Auch für die Übertragung einer international registrierten Marke für einzelne Vertragsländer gilt nichts anderes. Artikel 9, MMA enthält darüber nur Verfahrensvorschriften. Inhalt und Umfang des Markenschutzes richten sich jedoch nach dem nationalen Recht der Verbandstaaten.

Entscheidungstexte

TE OGH 1995/04/25 4 Ob 3/95

Rechtssatznummer

RS0079303