Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

31.01.1995

Geschäftszahl

4Ob144/94

Norm

UWG §2 A1; UWG §2 C2a

Rechtssatz

Die Nennung - frei erfundener - Namen und die Beigabe - irgendwelcher - Personenfotos zu Krankengeschichten in einer allgemeinen Gesundheitsserie in den Sonntag-Beilagen einer Tageszeitung löst beim Publikum den - unrichtigen - Eindruck aus, daß diese Personen die ehemaligen Kranken sind, deren persönliche Leidensgeschichten wiedergegeben werden. Dies betrifft einen für den Kaufentschluß der Interessenten wesentlichen Umstand. Mit diesen irreführenden Namensangaben und Bildnisveröffentlichungen wird gegen Paragraph 2, UWG verstoßen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1995/01/31 4 Ob 144/94

Rechtssatznummer

RS0078249