Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

31.01.1995

Geschäftszahl

4Ob125/94

Norm

UWG §14 B3;

UWG §14 B4;

Rechtssatz

Hat ein Verband die Förderung von Unternehmerinteressen zwar behauptet, aber nicht bescheinigt; so kann er auch durch den Nachweis, daß er nur Unternehmern zu seinen Mitgliedern zählt, oder daß er nach der Zahl und Art seiner Mitglieder sowie durch seinen organisatorischen Aufbau eine dem Paragraph 14, UWG entsprechende Tätigkeit gewährleistet, seine Klageberechtigung beweisen (bescheinigen).

Entscheidungstexte

TE OGH 1995/01/31 4 Ob 125/94

Veröff: SZ 68/24

Rechtssatznummer

RS0079376