OGH
RS0029477
14.03.2023
8Ob7/93; 6Ob304/99w; 9ObA171/05w; 5Ob212/22w
ABGB §1002
ABGB §1151 römisch vier
ABGB §1165 A
Wird ein Steuerberater im Einzelfall um die Erstattung eines steuerlichen Gutachtens oder die Erteilung einer Rechtsauskunft ersucht oder mit der Erstellung einer Bilanz oder einer Steuererklärung betraut, liegt ein Werkvertrag vor. Übernimmt der Steuerberater jedoch die laufende Betreuung und Beratung des Klienten in Steuerangelegenheiten, liegt ein Dauerschuldverhältnis mit Elementen eines Dienstvertrages und einer Geschäftsbesorgung vor.
TE OGH 1995-01-26 8 Ob 7/93
Veröff: SZ 68/21
TE OGH 2000-01-20 6 Ob 304/99w
Beisatz: Diese Grundsätze werden auch für die berufliche Tätigkeit von Rechtsanwälten vertreten. (T1)
TE OGH 2006-11-15 9 ObA 171/05w
Vgl auch
TE OGH 2023-03-14 5 Ob 212/22w
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0029477