Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0029477

Entscheidungsdatum

14.03.2023

Geschäftszahl

8Ob7/93; 6Ob304/99w; 9ObA171/05w; 5Ob212/22w

Norm

ABGB §1002

ABGB §1151 römisch vier

ABGB §1165 A

Rechtssatz

Wird ein Steuerberater im Einzelfall um die Erstattung eines steuerlichen Gutachtens oder die Erteilung einer Rechtsauskunft ersucht oder mit der Erstellung einer Bilanz oder einer Steuererklärung betraut, liegt ein Werkvertrag vor. Übernimmt der Steuerberater jedoch die laufende Betreuung und Beratung des Klienten in Steuerangelegenheiten, liegt ein Dauerschuldverhältnis mit Elementen eines Dienstvertrages und einer Geschäftsbesorgung vor.

Entscheidungstexte

TE OGH 1995-01-26 8 Ob 7/93

Veröff: SZ 68/21

TE OGH 2000-01-20 6 Ob 304/99w

Beisatz: Diese Grundsätze werden auch für die berufliche Tätigkeit von Rechtsanwälten vertreten. (T1)

TE OGH 2006-11-15 9 ObA 171/05w

Vgl auch

TE OGH 2023-03-14 5 Ob 212/22w

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0029477