OGH
22.11.1994
4Ob78/94
UWG §1 D3a;
UWG §14 C;
UWG §18;
Eine schmarotzerische Ausbeutung der Leistungen des Begünstigten kann nicht gerechtfertigt werden, daß die übernommenen Schuldrucksorten vom Landesschulrat "approbiert" werden. Eine allfällige Begünstigung der Klägerin durch den Landesschulrat könnte, wenn sie unter sittenwidrigen Umständen erfolgt, von Mitbewerbern mit einem Unterlassungsanspruch gemäß Paragraph eins, UWG bekämpft werden.
TE OGH 1994/11/22 4 Ob 78/94
RS0078590