Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

22.11.1994

Geschäftszahl

4Ob78/94

Norm

UWG §1 D3a;

UWG §14 C;

UWG §18;

Rechtssatz

Eine schmarotzerische Ausbeutung der Leistungen des Begünstigten kann nicht gerechtfertigt werden, daß die übernommenen Schuldrucksorten vom Landesschulrat "approbiert" werden. Eine allfällige Begünstigung der Klägerin durch den Landesschulrat könnte, wenn sie unter sittenwidrigen Umständen erfolgt, von Mitbewerbern mit einem Unterlassungsanspruch gemäß Paragraph eins, UWG bekämpft werden.

Entscheidungstexte

TE OGH 1994/11/22 4 Ob 78/94

Rechtssatznummer

RS0078590