OGH
08.11.1994
5Ob127/94
AußStrG §170;
WEG §8 Abs1;
Handelt es sich bei der nachgelassenen Sache um ein Wohnungseigentumsobjekt, so muß - soll die Versteigerung des Mindestanteiles vermieden werden - bereits vor der Einantwortung eine dem Paragraph 8, Absatz eins, WEG entsprechende Erbteilung vorliegen und dieser gemäß durch die Einantwortung der Eigentumsübergang am Mindestanteil an eine Person (bzw an Ehegatten) bewirkt werden.
TE OGH 1994/11/08 5 Ob 127/94
RS0037879