Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

08.11.1994

Geschäftszahl

5Ob127/94

Norm

AußStrG §170;

WEG §8 Abs1;

Rechtssatz

Handelt es sich bei der nachgelassenen Sache um ein Wohnungseigentumsobjekt, so muß - soll die Versteigerung des Mindestanteiles vermieden werden - bereits vor der Einantwortung eine dem Paragraph 8, Absatz eins, WEG entsprechende Erbteilung vorliegen und dieser gemäß durch die Einantwortung der Eigentumsübergang am Mindestanteil an eine Person (bzw an Ehegatten) bewirkt werden.

Entscheidungstexte

TE OGH 1994/11/08 5 Ob 127/94

Rechtssatznummer

RS0037879