Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

08.11.1994

Geschäftszahl

4Ob123/94

Norm

UWG §14 C;

UWG §18;

Rechtssatz

Hat ein Vertriebsunternehmen konkreten Anlaß zur Annahme, daß durch den Inhalt der von ihm vertriebenen Zeitschriften Wettbewerbsverstöße begangen werden, so wird mit der Verpflichtung zur Kontrolle nur einem Grundsatz entsprechen, dessen Verletzung die Haftung als Gehilfe begründet: Nicht sehenden (= bewußt verschlossenen) Auges wettbewerbswidriges Verhalten zu fördern.

Entscheidungstexte

TE OGH 1994/11/08 4 Ob 123/94

Rechtssatznummer

RS0079534