OGH
08.11.1994
4Ob123/94
UWG §14 C;
UWG §18;
Hat ein Vertriebsunternehmen konkreten Anlaß zur Annahme, daß durch den Inhalt der von ihm vertriebenen Zeitschriften Wettbewerbsverstöße begangen werden, so wird mit der Verpflichtung zur Kontrolle nur einem Grundsatz entsprechen, dessen Verletzung die Haftung als Gehilfe begründet: Nicht sehenden (= bewußt verschlossenen) Auges wettbewerbswidriges Verhalten zu fördern.
TE OGH 1994/11/08 4 Ob 123/94
RS0079534