Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0027915

Entscheidungsdatum

27.10.1994

Geschäftszahl

8ObA288/94; 8ObA20/17z

Norm

ABGB §879 BIIh

Rechtssatz

Die Vereinbarung, daß der Arbeitnehmer nach Ausscheiden aus den Diensten des Arbeitgebers die weiterlaufenden Kosten für das auf seinen Wunsch angeschaffte Luxusdienstfahrzeug aus eigenem zu tragen habe, verstößt nicht gegen die Erwerbsfreiheit und ist daher nicht sittenwidrig.

Entscheidungstexte

TE OGH 1994-10-27 8 ObA 288/94

TE OGH 2017-03-28 8 ObA 20/17z

Auch; Beisatz: Dies kann allerdings dann nicht gelten, wenn der Dienstgeber das Fahrzeug nach Auflösung des Dienstverhältnisses selbst weiterverwendet und der Nutzen aus dem Fahrzeug nicht dem Dienstnehmer, sondern ausschließlich dem Dienstgeber zukommt, obwohl der Dienstgeber – neben der tatsächlich erfolgten Kündigung des Dienstverhältnisses – die Möglichkeit gehabt hätte, das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückzustellen. (T1)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0027915