OGH
RS0027915
27.10.1994
8ObA288/94; 8ObA20/17z
ABGB §879 BIIh
Die Vereinbarung, daß der Arbeitnehmer nach Ausscheiden aus den Diensten des Arbeitgebers die weiterlaufenden Kosten für das auf seinen Wunsch angeschaffte Luxusdienstfahrzeug aus eigenem zu tragen habe, verstößt nicht gegen die Erwerbsfreiheit und ist daher nicht sittenwidrig.
TE OGH 1994-10-27 8 ObA 288/94
TE OGH 2017-03-28 8 ObA 20/17z
Auch; Beisatz: Dies kann allerdings dann nicht gelten, wenn der Dienstgeber das Fahrzeug nach Auflösung des Dienstverhältnisses selbst weiterverwendet und der Nutzen aus dem Fahrzeug nicht dem Dienstnehmer, sondern ausschließlich dem Dienstgeber zukommt, obwohl der Dienstgeber – neben der tatsächlich erfolgten Kündigung des Dienstverhältnisses – die Möglichkeit gehabt hätte, das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückzustellen. (T1)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0027915