OGH
RS0047643
18.10.1994
4Ob557/94; 9Ob261/97s; 1Ob2/02d; 10Ob57/08t; 1Ob240/09i; 3Ob96/15m; 3Ob172/16i; 9Ob71/16f; 3Ob9/19y; 5Ob85/21t
ABGB §140
Eine solche Anspannung ist auch dann gerechtfertigt, wenn der Unterhaltspflichtige erhebliche Teile eines Verkaufserlöses ertraglos in luxuriöse Aufwendungen eines Hausbaus investiert hat. Der Anspannungsgrundsatz ist nicht auf das Einkommen beschränkt. Der Unterhaltspflichtige, der sein Vermögen ertraglos angelegt, kann auf eine erfolgversprechende Anlageform eines Verkaufserlöses angespannt werden.
TE OGH 1994-10-18 4 Ob 557/94
TE OGH 1997-08-27 9 Ob 261/97s
Auch; nur: Der Anspannungsgrundsatz ist nicht auf das Einkommen beschränkt. (T1)
TE OGH 2002-01-29 1 Ob 2/02d
Auch; Beisatz: Hier: Kauf einer luxuriösen Wohnung. (T2)
Beisatz: Der Unterhaltspflicht sind zumindest jene Vorteile zu Grunde zu legen, die der Unterhaltspflichtige bei (vorübergehender) Inanspruchnahme einer billigeren Wohnmöglichkeit erlangt hätte. (T3)
TE OGH 2009-01-27 10 Ob 57/08t
Vgl auch; nur T1; Beisatz: Der Unterhaltspflichtige ist daher auf die zumutbarerweise erzielbaren Vermögenserträgnisse anzuspannen. Kapital ist somit unter Abwägung von Ertrag und Risiko möglichst erfolgversprechend anzulegen. (T4)
TE OGH 2009-12-15 1 Ob 240/09i
Auch; nur: Der Unterhaltspflichtige, der sein Vermögen ertraglos angelegt, kann auf eine erfolgversprechende Anlageform eines Verkaufserlöses angespannt werden. (T5)
Beis wie T4
TE OGH 2015-07-15 3 Ob 96/15m
Auch; nur T5; Beis wie T4
TE OGH 2016-11-23 3 Ob 172/16i
Auch; Beisatz: Hier: Anspannung verneint, weil die Verwendung des Vermögens (zweckgebundene Ausgleichszahlung) der Sicherung der wirtschaftlichen Grundlage des Unterhaltspflichtigen (PKW zur beruflichen Nutzung) sowie der (Wieder-)Anschaffung im Aufteilungsverfahren verloren gegangener langlebiger Wirtschaftsgüter (Gartengestaltung) diente. (T6)
TE OGH 2016-11-29 9 Ob 71/16f
Auch; Beis wie T6
TE OGH 2019-02-20 3 Ob 9/19y
Auch; Beis wie T4; nur T5
TE OGH 2021-06-14 5 Ob 85/21t
Vgl; nur T4
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0047643