OGH
18.10.1994
4Ob117/94
UWG §2 D4;
Statt-Preis-Werbung, bei der zu Vergleichszwecken einerseits auf ein "Eröffnungsangebot", andererseits aber auf nicht ernstlich oder nicht eine angemessene Zeit hindurch verlangte "ursprüngliche" Preise hingewiesen wird, ist im Sinne des Paragraph 2, UWG zur Irreführung geeignet.
TE OGH 1994/10/18 4 Ob 117/94
RS0078687