Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

18.10.1994

Geschäftszahl

4Ob117/94

Norm

UWG §2 D4;

Rechtssatz

Statt-Preis-Werbung, bei der zu Vergleichszwecken einerseits auf ein "Eröffnungsangebot", andererseits aber auf nicht ernstlich oder nicht eine angemessene Zeit hindurch verlangte "ursprüngliche" Preise hingewiesen wird, ist im Sinne des Paragraph 2, UWG zur Irreführung geeignet.

Entscheidungstexte

TE OGH 1994/10/18 4 Ob 117/94

Rechtssatznummer

RS0078687