Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

18.10.1994

Geschäftszahl

4Ob105/94

Norm

UWG §1 D3d;

UWG §1 D3e;

Rechtssatz

Fremd ist ein Arbeitsergebnis in bezug auf seine weitere Verwendung durch den Nachahmenden auch dann, wenn es dieser aufgrund eines Auftragsverhältnisses oder sonstigen Vertragsverhältnisses für einen anderen geschaffen und auf die vereinbarte Art und Weise abgegolten erhalten hat. Fußballmagazin "Anpfiff".

Entscheidungstexte

TE OGH 1994/10/18 4 Ob 105/94

Rechtssatznummer

RS0078316