OGH
18.10.1994
4Ob105/94
UWG §1 D3d;
UWG §1 D3e;
Fremd ist ein Arbeitsergebnis in bezug auf seine weitere Verwendung durch den Nachahmenden auch dann, wenn es dieser aufgrund eines Auftragsverhältnisses oder sonstigen Vertragsverhältnisses für einen anderen geschaffen und auf die vereinbarte Art und Weise abgegolten erhalten hat. Fußballmagazin "Anpfiff".
TE OGH 1994/10/18 4 Ob 105/94
RS0078316