OGH
RS0045110
22.09.1994
2Ob566/94; 10Ob3/06y; 8Ob136/18k
ZPO §577
Eine Schiedsklausel für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis wirkt über die Geltungsdauer des materiellen Vertrages hinaus. Sie erfaßt auch Streitigkeiten über Ansprüche, die sich aus der durch Kündigung erfolgten Vertragsbeendigung ergeben.
TE OGH 1994-09-22 2 Ob 566/94
TE OGH 2006-05-22 10 Ob 3/06y
Auch; Beisatz: Im vorliegenden Fall bejaht der Oberste Gerichtshof, dass die konkrete Schiedsklausel („Streitigkeiten aus dem Mitgliedsverhältnis zwischen der Gesellschaft einerseits und einem oder mehreren Mitgliedern andererseits") auch den Streit über den Ausschluss eines Genossenschaftsmitgliedes von der konkreten Schiedsklausel umfasst. (T1)
TE OGH 2018-11-26 8 Ob 136/18k
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0045110