Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0045110

Entscheidungsdatum

22.09.1994

Geschäftszahl

2Ob566/94; 10Ob3/06y; 8Ob136/18k

Norm

ZPO §577

Rechtssatz

Eine Schiedsklausel für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis wirkt über die Geltungsdauer des materiellen Vertrages hinaus. Sie erfaßt auch Streitigkeiten über Ansprüche, die sich aus der durch Kündigung erfolgten Vertragsbeendigung ergeben.

Entscheidungstexte

TE OGH 1994-09-22 2 Ob 566/94

TE OGH 2006-05-22 10 Ob 3/06y

Auch; Beisatz: Im vorliegenden Fall bejaht der Oberste Gerichtshof, dass die konkrete Schiedsklausel („Streitigkeiten aus dem Mitgliedsverhältnis zwischen der Gesellschaft einerseits und einem oder mehreren Mitgliedern andererseits") auch den Streit über den Ausschluss eines Genossenschaftsmitgliedes von der konkreten Schiedsklausel umfasst. (T1)

TE OGH 2018-11-26 8 Ob 136/18k

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0045110