OGH
20.09.1994
4Ob90/94; 4Ob1042/95
UWG §2 C2c;
UWG §2 D4;
Gegen Paragraph 2, UWG verstößt es auch, wenn die unrichtige Angabe in einem sogenannten "Systemvergleich" enthalten war, welcher ja gerade die Nennung eines bestimmten Mitbewerbers oder seiner Waren vermeidet. Auch für den Systemvergleich gilt das Wahrheitsgebot. ("Bio - Ziegel").
TE OGH 1994/09/20 4 Ob 90/94
Veröff: MR 1994,248
TE OGH 1995/06/13 4 Ob 1042/95
Auch
RS0078366