Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

20.09.1994

Geschäftszahl

4Ob90/94; 4Ob1042/95

Norm

UWG §2 C2c;

UWG §2 D4;

Rechtssatz

Gegen Paragraph 2, UWG verstößt es auch, wenn die unrichtige Angabe in einem sogenannten "Systemvergleich" enthalten war, welcher ja gerade die Nennung eines bestimmten Mitbewerbers oder seiner Waren vermeidet. Auch für den Systemvergleich gilt das Wahrheitsgebot. ("Bio - Ziegel").

Entscheidungstexte

TE OGH 1994/09/20 4 Ob 90/94

Veröff: MR 1994,248

TE OGH 1995/06/13 4 Ob 1042/95

Auch

Rechtssatznummer

RS0078366