Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

20.09.1994

Geschäftszahl

4Ob90/94

Norm

UWG §2 D1;

Rechtssatz

Gerade wegen der starken Anziehungskraft der Beschaffenheitsangabe "biologisch" für das Verbraucherverhalten ist es keineswegs ausgeschlossen, daß ein nicht unbeträchtlicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise die Bezeichnung (auch) als pauschale Umweltverträglichkeitsberühmung versteht, also der Ware (hier: Ziegel) ausschließlich positive Eigenschaften in bezug auf die Umwelt beimißt, und zwar nicht nur, was seine Verwendung als fertiges Produkt betrifft, sondern auch seine Herstellung und Entsorgung.

Entscheidungstexte

TE OGH 1994/09/20 4 Ob 90/94

Rechtssatznummer

RS0078182