OGH
19.09.1994
4Ob98/94
UWG §1 D1f;
Versendet die Beklagte Bücher nur an ihre Kunden, also an Personen, mit denen schon eine Geschäftsbeziehung besteht und bedient sie sich dieser Vertriebsform schon seit Jahrzehnten, und kann sie davon ausgehen, daß dies dem Interesse oder gar dem Wunsch des Kunden entspricht, liegt kein Verstoß gegen die guten Sitten vor.
TE OGH 1994/09/19 4 Ob 98/94
RS0077977