Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

19.09.1994

Geschäftszahl

4Ob98/94

Norm

UWG §1 D1f;

Rechtssatz

Versendet die Beklagte Bücher nur an ihre Kunden, also an Personen, mit denen schon eine Geschäftsbeziehung besteht und bedient sie sich dieser Vertriebsform schon seit Jahrzehnten, und kann sie davon ausgehen, daß dies dem Interesse oder gar dem Wunsch des Kunden entspricht, liegt kein Verstoß gegen die guten Sitten vor.

Entscheidungstexte

TE OGH 1994/09/19 4 Ob 98/94

Rechtssatznummer

RS0077977