Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.07.1994

Geschäftszahl

4Ob59/94

Norm

UWG §9 Abs3 B6;

Rechtssatz

Ästhetische Formelemente einer Ware, die nicht weggedacht werden können, ohne daß sich auch das Wesen (die Eigenart) der Ware ändert, sind nicht ausstattungsfähig, machen sie doch für den Verkehr gerade das Wesen der Ware oder ihren Wert aus, weshalb sie nicht den Charakter eines "Zeichens" haben können. Andante-Lampe

Entscheidungstexte

TE OGH 1994/07/12 4 Ob 59/94

Veröff: SZ 67/122

Rechtssatznummer

RS0078833