OGH
12.07.1994
4Ob59/94
UWG §9 Abs3 B6;
Ästhetische Formelemente einer Ware, die nicht weggedacht werden können, ohne daß sich auch das Wesen (die Eigenart) der Ware ändert, sind nicht ausstattungsfähig, machen sie doch für den Verkehr gerade das Wesen der Ware oder ihren Wert aus, weshalb sie nicht den Charakter eines "Zeichens" haben können. Andante-Lampe
TE OGH 1994/07/12 4 Ob 59/94
Veröff: SZ 67/122
RS0078833