OGH
21.06.1994
14Os60/94 (14Os61/94)
StGB §302 Abs1;
Die Ausstellung zollamtlicher Bestätigungen über die Einhebung bescheidmäßig festgesetzter Straßenverkehrsbeiträge ist eine Organhandlung im Rahmen der Hoheitsverwaltung des Bundes, nämlich der zur Finanzverwaltung zählenden Zollverwaltung, weil zwischen dem Rechtsträger und den Bescheidadressaten kein Verhältnis rechtlicher Gleichordnung besteht.
TE OGH 1994/06/21 14 Os 60/94
RS0096755