Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

21.06.1994

Geschäftszahl

14Os60/94 (14Os61/94)

Norm

StGB §302 Abs1;

Rechtssatz

Die Ausstellung zollamtlicher Bestätigungen über die Einhebung bescheidmäßig festgesetzter Straßenverkehrsbeiträge ist eine Organhandlung im Rahmen der Hoheitsverwaltung des Bundes, nämlich der zur Finanzverwaltung zählenden Zollverwaltung, weil zwischen dem Rechtsträger und den Bescheidadressaten kein Verhältnis rechtlicher Gleichordnung besteht.

Entscheidungstexte

TE OGH 1994/06/21 14 Os 60/94

Rechtssatznummer

RS0096755