OGH
10.05.1994
4Ob54/94; 4Ob1035/95
UWG §14 C;
UWG §18;
Auch ein Zeitungsanzeigerunternehmen kann durch die Entgegennahme und Einschaltung von Zeitungsanzeigen für Zeitschriften, welche verbotene Gewinnspiele enthalten, einen Beitrag zu einem Verstoß des Verlegers dieser Zeitschriften gegen Paragraph 9, a UWG leisten, wenn diese Anzeigen Hinweise auf verbotene Gewinnspiele enthalten. Eine Pflicht, - über den Inhalt der Gestaltung der Anzeige hinaus - auch den (übrigen) Inhalt jener Zeitschriften zu kontrollieren, für die sie Werbung betreibt, besteht nicht.
TE OGH 1994/05/10 4 Ob 54/94
TE OGH 1995/09/18 4 Ob 1035/95
RS0079472