Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

10.05.1994

Geschäftszahl

4Ob43/94

Norm

UWG §1 C2;

UWG §1 D1e;

UWG §2 D4;

UWG §9b;

Rechtssatz

Seit der Aufhebung des Paragraph 3, a NeuVG durch den VfGH gibt es kein allgemeines Verbot des Verkaufs unter dem eigenen oder einem fremden Einstandspreis. Eine derartige Preisbildung verstößt demnach nicht gegen den freien Leistungswettbewerb, so lange sie nicht etwa im Einzelfall wegen des Hinzutretens besonderer Sittenwidrigkeitselemente anstößig erscheint. Der ausschließlich auf einen übermäßigen Anlockeffekt des besonders günstigen Preisangebots gegründete Vorwurf reicht für sich allein noch keineswegs zur Annahme eines Verstoßes gegen die guten Sitten im Sinne des Paragraph eins, UWG aus.

Entscheidungstexte

TE OGH 1994/05/10 4 Ob 43/94

Rechtssatznummer

RS0077685