OGH
03.05.1994
1Ob555/94; 5Ob153/07x
ABGB §859;
ABGB §1166;
Soweit der Käufer auch die Montage des verkauften Geräts bestellt hat, hat der Verkäufer damit eine dem Werkvertragsrecht typische selbständige Nebenpflicht zu erfüllen, deren Inhalt durch zumindest - analoge - Anwendung der werkvertraglichen Normen zu bestimmen ist.
TE OGH 1994/05/03 1 Ob 555/94
TE OGH 2007/10/02 5 Ob 153/07x
RS0017126