OGH
RS0018638
27.04.1994
5Ob523/93; 5Ob17/09z
ABGB §932 römisch eins; ABGB §1090 römisch zwei e; WGG 1979 §14 Abs1; WGG 1979 §17; WGG 1979 §18
Auf das durch einen mit einer gemeinnützigen Baugenossenschaft abgeschlossenen Nutzungsvertrag begründete Rechtsverhältnis sind weitestgehend die Bestimmungen über den Bestandvertrag anzuwenden. Der "Erwerb" einer Genossenschaftswohnung (hier: durch Bezahlung eines Nutzungsentgeltes und eines einmaligen Finanzierungsbeitrages) umfaßt aber nicht Elemente eines Kaufvertrages und führt daher auch nicht zur sinngemäßen Anwendung des Paragraph 932, ABGB.
TE OGH 1994-04-27 5 Ob 523/93
TE OGH 2009-03-24 5 Ob 17/09z
Vgl; Beisatz: Ein genossenschaftlicher Nutzungsvertrag ist entgeltliche Gebrauchsüberlassung durch eine gemeinnützige Genossenschaft an ihre Mitglieder und daher dem Wesen nach ein Bestandvertrag. (T1); Veröff: SZ 2009/33