Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0083889

Entscheidungsdatum

26.04.1994

Geschäftszahl

10ObS48/94; 10ObS2303/96s; 10ObS62/94; 10ObS63/13g

Norm

ASVG §135 Abs1

Rechtssatz

Die Gleichstellung einer nicht ärztlichen Behandlung mit einer ärztlichen bedarf einer ausdrücklichen gesetzlichen Verankerung.

Entscheidungstexte

TE OGH 1994-04-26 10 ObS 48/94

Veröff: SZ 67/74

TE OGH 1996-09-12 10 ObS 2303/96s

Beisatz: Da Paragraph 135, Absatz eins, Satz 2 ASVG letztlich auch eine Begrenzung der für Krankenbehandlung aufzuwendenden Kosten bezweckt, ist es nicht gerechtfertigt, durch Analogie den Kreis der auf Krankenkassenkosten durchzuführenden Behandlungen zu erweitern. (T1)

Veröff: SZ 69/209

TE OGH 1996-12-13 10 ObS 62/94

TE OGH 2013-07-23 10 ObS 63/13g

Beis wie T1; Beisatz: Die Aufzählung derjenigen medizinischen Dienste, die der ärztlichen Hilfe gleichgestellt sind, ist abschließend gemeint. (T2)