OGH
26.04.1994
10Ob504/94; 1Ob61/97w
ABGB §1487;
Im Paragraph 1487, ABGB besteht hinsichtlich der Anfechtbarkeit einseitiger empfangsbedürftiger Willenserklärungen wegen Furcht und Irrtums eine unechte Lücke, die trotz der taxativ gedachten und daher grundsätzlich einschränkend auszulegenden Aufzählung durch Analogieschluß ausgefüllt werden kann.
TE OGH 1994/04/26 10 Ob 504/94
Veröff. SZ 67/73
TE OGH 1997/11/25 1 Ob 61/97w
Beisatz: Die Verjährungsfrist beginnt ab Erklärungszugang. (T1); Beisatz: Hier: Anfechtung eines Schenkungsanbots. (T2) Veröff: SZ 70/242
RS0034470