Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0101134

Entscheidungsdatum

26.04.1994

Geschäftszahl

4Ob535/94; 3Ob554/94; 4Ob2190/96d; 9Ob244/00y; 7Ob28/14i; 2Ob167/14v; 3Ob163/15i; 8Ob67/21t

Norm

ABGB §1112 B; ABGB §1445

Rechtssatz

Der Rechtssatz, wonach die aus welchen Gründen immer eintretende Beendigung der Hauptmiete auch die Untermiete beende, bedeutet aber, daß dem Vermieter (Hauseigentümer) gegenüber der Rechtstitel des Untermieters zugleich mit jenem des Hauptmieters untergeht und sich der Untermieter gegenüber dem Vermieter auf keinen Rechtstitel mehr berufen kann. Das Verhältnis zwischen Hauptmieter und Untermieter bildet aber ein abgesondert vom Hauptmietverhältnis bestehendes Schuldverhältnis. Ob dieses auch zwischen den Vertragspartnern mit dem Ende der Hauptmiete seine Rechtswirksamkeit verliert, sei nach dem Inhalt dieses Schuldverhältnisses zu beurteilen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1994-04-26 4 Ob 535/94

Veröff: SZ 67/72

TE OGH 1994-09-07 3 Ob 554/94

TE OGH 1996-09-17 4 Ob 2190/96d

nur: Das Verhältnis zwischen Hauptmieter und Untermieter bildet aber ein abgesondert vom Hauptmietverhältnis bestehendes Schuldverhältnis. (T1)

TE OGH 2000-11-08 9 Ob 244/00y

Auch; nur: Der Rechtssatz, wonach die aus welchen Gründen immer eintretende Beendigung der Hauptmiete auch die Untermiete beende, bedeutet aber, daß dem Vermieter (Hauseigentümer) gegenüber der Rechtstitel des Untermieters zugleich mit jenem des Hauptmieters untergeht und sich der Untermieter gegenüber dem Vermieter auf keinen Rechtstitel mehr berufen kann. Das Verhältnis zwischen Hauptmieter und Untermieter bildet aber ein abgesondert vom Hauptmietverhältnis bestehendes Schuldverhältnis. (T2)

TE OGH 2014-06-25 7 Ob 28/14i

Auch; Beisatz: Das Untermietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Hauptmietverhältnis (mit eingehender Darstellung der Judikatur). (T3)

TE OGH 2014-11-07 2 Ob 167/14v

Beis wie T3

TE OGH 2015-09-17 3 Ob 163/15i

Auch; Beis wie T3

TE OGH 2022-06-29 8 Ob 67/21t

nur T2

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0101134