Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.04.1994

Geschäftszahl

4Ob37/94

Norm

UWG §9 B6;

UWG §9 C3a;

Rechtssatz

Je unüblicher ein Farbton, desto geringer ist das Freihaltebedürfnis, desto größer ist auch die Kennzeichnungskraft. (grün für technisches Gerät)

Entscheidungstexte

TE OGH 1994/04/12 4 Ob 37/94

Rechtssatznummer

RS0078805