Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

29.03.1994

Geschäftszahl

1Ob610/93; 2Ob565/95; 8Ob104/97w (8Ob175/98p)

Norm

EO §7 Ea;

EO §65 E;

Rechtssatz

Derjenige, dessen Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung abgewiesen wurde, ist durch diese Entscheidung beschwert; es ist ihm ein schützenswertes Interesse zuzubilligen zu verhindern, daß der Gegner eine unrichtige Bestätigung zur Erreichung einer Exekutionsbewilligung verwendet.

Entscheidungstexte

TE OGH 1994/03/29 1 Ob 610/93

TE OGH 1995/09/28 2 Ob 565/95

Auch; nur: Es ist ihm ein schützenswertes Interesse zuzubilligen zu verhindern, daß der Gegner eine unrichtige Bestätigung zur Erreichung einer Exekutionsbewilligung verwendet. (T1)

TE OGH 1998/06/25 8 Ob 104/97w

Auch; Veröff: SZ 71/113

Rechtssatznummer

RS0016627